Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nübad-Flipper e.V.

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Baby/Schwimm- und Aquafitness Kursen. Die Schwimmschule schuldet die vertraglichen Leistungen nur während der im Kursplan ausgewiesenen bzw. mitgeteilten Kurszeiten in der Schwimmhalle. Die Schwimmschule übernimmt mit diesem Vertrag keine Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Becken.
  2. Die Anmeldung telefonisch oder online ist rechtlich verbindlich. Ein Anspruch auf das Nachholen/Rückerstattung versäumter Kursstunden besteht grundsätzlich nicht.
  3. Mit der Anmeldung zum Kurs (mündlich, schriftlich) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
  4. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Rückzahlung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Ausfall u. Verwaltungspauschale von 25,00 € wird in jedem Fall einbehalten.
  5. Die Kursgebühr muss 7 Tage vor Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten kann die gebuchte Teilnahme anderweitig vergeben werden.
  6. Rücktritt: Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 25,00 € einbehalten, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen.
  7. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für die Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens und auf dem Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie vom Schwimmlehrer in Empfang genommen werden.
    Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für die Kinder auf dem Weg vom Beckenrand zur Umkleidekabine und während des Umziehens aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern bei Beendigung der Schwimmstunde am Beckenrand abgeholt und zur Umkleidekabine und während des Umziehens begleitet und beaufsichtigt werden.
  8. A) Die Schwimmbäder der Stadt Nürnberg entsprechen allen hygienischen Vorschriften. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen kontinuierlich gewährleistet.
    B) Bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt (zum Beispiel Streik der Städtischen Angestellten) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholtermin
  9. Mit der Anmeldung wird versichert, dass der Kursteilnehmer keinen gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt. Im Fall gesundheitlicher Probleme muss ein Gesundheitsfragebogen (anfordern bei Schwimmschule Flipper) bei Kursbeginn ausgefüllt der Schwimmschule vorgelegt werden.
  10. Sämtliche Kurse des Nübad-Flipper e.V. werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut.
  11. Sollte sich vor Beginn des Kursblockes der gebuchte Kursleiter ändern, aufgrund von Krankheit, Absage oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen, wird ein Ersatzkursleiter benannt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages.
  12. Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
  13. Mitgebrachte Sachen, wie Taschen, Kleidung und Wertsachen sind soweit vorhanden in den vorgesehenen Schränken in der Umkleidekabine unterzubringen. Die Schränke sind soweit möglich abzuschließen. Für den Verlust von mitgebrachten Sachen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  14. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

Nürnberg, Januar 2019

- Nübad-Flipper e.V.- Vorstand Achim Kaunert